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Pflegegrad · § 14/15 SGB XI

Pflegegrad verstehen,
berechnen & beantragen.

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegebox und vielem mehr. Wir erklären, was Ihnen zusteht — und begleiten Sie vom Rechner bis zum bewilligten Bescheid.

Grundlagen

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad misst, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann — von Mobilität über Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Je größer die Beeinträchtigung, desto höher der Pflegegrad (1 bis 5).

Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern die tatsächliche Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Der Medizinische Dienst vergibt dafür Punkte; aus der gewichteten Summe ergibt sich der Pflegegrad — und damit Ihr Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

1Mobilität
2Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
3Verhaltensweisen & Psyche
4Selbstversorgung
5Umgang mit Krankheit & Therapie
6Gestaltung des Alltagslebens
Übersicht

Die fünf Pflegegrade
auf einen Blick.

Geldleistungen pro Monat — was Ihnen je Pflegegrad zusteht.

PflegegradPunkte (§ 15)BeeinträchtigungPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
Grad 112,5 – < 27Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit131 €
Grad 227 – < 47,5Erhebliche Beeinträchtigung347 €796 €131 €
Grad 347,5 – < 70Schwere Beeinträchtigung599 €1.497 €131 €
Grad 470 – < 90Schwerste Beeinträchtigung800 €1.859 €131 €
Grad 590 – 100Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen990 €2.299 €131 €

Alle Beträge pro Monat · Stand 2025 · ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Pflegekasse. Stationäre Leistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind hier nicht abgebildet.

Ihre Ansprüche

Welche Leistungen
stehen Ihnen zu?

Ein Pflegegrad bündelt viele Leistungen — die meisten lassen sich kombinieren.

Pflegegeld

Für die Pflege durch Angehörige — frei verfügbar, monatlich aufs Konto (ab Pflegegrad 2).

Pflegesachleistung

Für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst wie nuvie — direkt mit der Kasse abgerechnet.

Pflegebox (§ 40)

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat — kostenfrei, monatlich geliefert.

Pflegebox beantragen

Entlastungsbetrag (§ 45b)

131 €/Monat für Betreuung & Entlastung im Alltag — schon ab Pflegegrad 1.

Verhinderungspflege

Gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist (ab Pflegegrad 2).

Wohnumfeld & Hilfsmittel

Bis 4.180 € Zuschuss für barrierefreien Umbau, plus technische Pflegehilfsmittel.

So läuft es ab

In vier Schritten
zum Pflegegrad.

Klingt nach Bürokratie — mit uns ist es ein kurzes Gespräch und etwas Vorbereitung.

01

Anspruch einschätzen

Mit dem Pflegegrad-Rechner prüfen Sie in 2 Minuten unverbindlich, welcher Pflegegrad realistisch ist.

02

Antrag stellen

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt — wir erstellen ihn mit Ihnen und begleiten Sie.

03

MD-Begutachtung

Der Medizinische Dienst (bei PKV: MEDICPROOF) begutachtet zu Hause. Wir bereiten Sie optimal vor.

04

Bescheid & Leistungen

Nach Bewilligung erhalten Sie Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegebox & Co. — rückwirkend ab Antragsdatum.

Schritt 1 · unverbindlich

Pflegegrad-Rechner

In rund 2 Minuten eine realistische Einschätzung nach den offiziellen Kriterien des § 15 SGB XI — anonym, direkt im Browser.

Schritt 2 · mit Begleitung

Pflegegrad beantragen

Wir erstellen Ihren Antrag, bereiten die Begutachtung vor und übernehmen den Schriftverkehr — auf Wunsch inklusive Pflegebox.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Sobald Ihre Selbstständigkeit im Alltag dauerhaft (voraussichtlich mindestens 6 Monate) beeinträchtigt ist. Maßgeblich sind die sechs Lebensbereiche der Begutachtung nach § 14/15 SGB XI — nicht eine bestimmte Diagnose.
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen ab Antragseingang entscheiden. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt — der Antrag lohnt sich also früh.
Nein. Antrag und Begutachtung sind kostenlos. Auch unsere Begleitung beim Antrag berechnen wir ab Pflegegrad 1 über die Kassen — für Sie entstehen keine Kosten.
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie dabei und helfen, das Pflegetagebuch und die Begutachtung beim zweiten Anlauf besser vorzubereiten.
Ja — Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht jedem zu. Und sobald Pflegegrad 1 vorliegt, gibt es Entlastungsbetrag und Pflegebox, auch wenn noch kein Pflegegeld fließt.

Unsicher, welcher Pflegegrad realistisch ist?

Starten Sie mit dem kostenlosen Rechner — oder lassen Sie uns gemeinsam den Antrag stellen. Wir begleiten Sie persönlich, von der Einschätzung bis zum Bescheid.