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Ratgeber

Behandlungspflege: Beispiele aus dem Pflegealltag nach Paragraf 37 SGB V

Behandlungspflege: Beispiele aus dem Pflegealltag nach Paragraf 37 SGB V

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nuvie Redaktion
Redaktion
·5. August 2026· 4 min Lesezeit

Behandlungspflege klingt technisch, meint aber alltagsnahe medizinische Aufgaben, die zu Hause anfallen. Hier siehst du, was konkret dazugehoert und wie du die Leistung bekommst.

Was Behandlungspflege ist

Behandlungspflege sind aerztlich verordnete pflegerische Massnahmen nach Paragraf 37 SGB V. Sie wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt - nicht von der Pflegekasse. Ziel ist, eine Krankheit zu behandeln, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Den Unterschied zur koerperbezogenen Grundpflege erklaeren wir im Beitrag Grundpflege oder Behandlungspflege.

Typische Beispiele

Zur Behandlungspflege gehoeren unter anderem:

  • Medikamentengabe und das Stellen von Tabletten in die Wochenbox
  • Injektionen, zum Beispiel Insulin bei Diabetes
  • Verbandwechsel und die Versorgung chronischer Wunden, mehr dazu im Beitrag Wundversorgung zu Hause
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstruempfen, siehe Kompressionsstruempfe anziehen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Versorgung von Kathetern und kuenstlichen Ausgaengen

Ein Beispiel aus dem Alltag

Herr K. aus Darmstadt hat Diabetes und braucht zweimal taeglich Insulin. Weil ihm die Haende zittern, kann er sich nicht sicher selbst spritzen. Sein Hausarzt verordnet Behandlungspflege, und wir kommen morgens und abends, geben das Insulin und kontrollieren den Blutzucker. Fuer Herrn K. entstehen dadurch keine Kosten - die Krankenkasse uebernimmt die verordnete Leistung.

Abgrenzung zur Grundpflege

Wichtig ist der Unterschied zur Grundpflege: Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Essen zaehlen zur koerperbezogenen Pflege und laufen ueber die Pflegekasse. Die Behandlungspflege dagegen ist medizinisch und wird von der Krankenkasse getragen. Oft kommen beide Bereiche im selben Einsatz zusammen - wir stimmen das fuer dich ab, damit nichts doppelt laeuft.

Wer die Aufgaben uebernimmt

Behandlungspflege leisten ausgebildete Pflegefachkraefte. Das ist wichtig, denn viele Massnahmen erfordern Fachwissen und saubere Hygiene. Als Angehoeriger musst du das nicht selbst koennen - dafuer sind wir da. Wie oft wir kommen, richtet sich nach der aerztlichen Verordnung, von einmal woechentlich bis mehrmals taeglich.

So kommst du an die Leistung

Der Weg ist ueberschaubar: Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, du reichst sie bei der Krankenkasse ein, und nach der Genehmigung uebernehmen wir die Versorgung zu Hause. Gerne unterstuetzen wir dich beim ersten Kontakt mit Arzt und Kasse. Welche Leistungen wir in Darmstadt anbieten, zeigt der Beitrag Haeusliche Pflege in Darmstadt.

Was du selbst tun kannst

Auch wenn wir die medizinischen Aufgaben uebernehmen, hilft deine Mitarbeit: Halte Verordnungen und Medikamentenplaene bereit, notiere Auffaelligkeiten und sprich uns bei Fragen direkt an. So arbeiten Arzt, Pflegedienst und Familie Hand in Hand.

Ablauf eines typischen Einsatzes

Ein Behandlungspflege-Einsatz ist meist kurz und gezielt. Wir kommen zur vereinbarten Zeit, waschen und desinfizieren die Haende, bereiten die verordnete Massnahme vor und fuehren sie fachgerecht durch - etwa den Verbandwechsel oder die Insulingabe. Danach beobachten wir, ob alles in Ordnung ist, dokumentieren den Einsatz und geben dir bei Bedarf eine kurze Rueckmeldung. Bei Auffaelligkeiten informieren wir den behandelnden Arzt. So bleibt die Versorgung sicher und nachvollziehbar, und du weisst immer, was gemacht wurde.

Was Behandlungspflege nicht ist

Zur Einordnung hilft auch, die Grenzen zu kennen. Behandlungspflege ist keine reine Betreuung und kein Haushaltsservice. Auch das Waschen, Anziehen oder die Hilfe beim Essen zaehlen nicht dazu, sondern zur Grundpflege ueber die Pflegekasse. Und Behandlungspflege ersetzt nicht den Arztbesuch - sie setzt die aerztliche Anordnung um. Wenn du unsicher bist, welche Leistung du brauchst, klaeren wir das gemeinsam.

So arbeiten wir mit Arzt und Kasse zusammen

Gute Behandlungspflege lebt vom Zusammenspiel. Der Arzt verordnet, die Krankenkasse genehmigt, und wir setzen die Versorgung zu Hause um. Wir stehen mit der Praxis in Kontakt, melden Veraenderungen zurueck und weisen rechtzeitig darauf hin, wenn eine Verordnung verlaengert werden muss. Fuer dich bedeutet das weniger Organisationsaufwand - du musst nicht zwischen allen Beteiligten vermitteln, sondern kannst dich auf die Versorgung verlassen.

Fazit

Behandlungspflege umfasst all die medizinischen Handgriffe, die zu Hause anfallen - vom Insulin ueber den Verbandwechsel bis zur Kontrolle der Werte. Sie wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, unabhaengig vom Pflegegrad. Fuer dich bedeutet das: Du musst diese Aufgaben nicht selbst uebernehmen, sondern kannst dich auf ausgebildete Fachkraefte verlassen. Wir setzen die Verordnung fachgerecht um, dokumentieren jeden Einsatz und halten den Kontakt zu Arzt und Kasse. So bleibt die Versorgung sicher, und du gewinnst Zeit und Ruhe fuer das Wesentliche. Wenn eine Verordnung vorliegt oder du unsicher bist, welche Leistung du brauchst, sprich uns in Darmstadt einfach an - wir helfen dir gerne weiter.

Haeufige Fragen

Wer bezahlt die Behandlungspflege? Die Krankenkasse, sofern eine aerztliche Verordnung vorliegt.

Brauche ich einen Pflegegrad dafuer? Nein. Behandlungspflege nach Paragraf 37 SGB V ist unabhaengig vom Pflegegrad.

Wie lange gilt eine Verordnung? Das legt der Arzt fest; sie kann bei Bedarf verlaengert werden.

Du hast Fragen zur Pflege zu Hause in Darmstadt? Ruf uns an oder schreib an info@nuvie-pflegedienst.de - wir sind fuer dich da.

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