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Ratgeber

Behandlungspflege: Beispiele aus dem Pflegealltag nach Paragraf 37 SGB V

Behandlungspflege: Beispiele aus dem Pflegealltag nach Paragraf 37 SGB V

NR
nuvie Redaktion
Redaktion
·5. August 2026· 4 min Lesezeit

Behandlungspflege klingt technisch, meint aber alltagsnahe medizinische Aufgaben, die zu Hause anfallen. Hier siehst du, was konkret dazugehört und wie du die Leistung bekommst.

Was Behandlungspflege ist

Behandlungspflege sind ärztlich verordnete pflegerische Maßnahmen nach Paragraf 37 SGB V. Sie wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt - nicht von der Pflegekasse. Ziel ist, eine Krankheit zu behandeln, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Den Unterschied zur körperbezogenen Grundpflege erklären wir im Beitrag Grundpflege oder Behandlungspflege.

Typische Beispiele

Zur Behandlungspflege gehören unter anderem:

  • Medikamentengabe und das Stellen von Tabletten in die Wochenbox
  • Injektionen, zum Beispiel Insulin bei Diabetes – wann die Kasse das übernimmt und wie ein Einsatz aussieht, steht im Beitrag zur Insulingabe durch den Pflegedienst
  • Verbandwechsel und die Versorgung chronischer Wunden, mehr dazu im Beitrag Wundversorgung zu Hause
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, siehe Kompressionsstrümpfe anziehen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Versorgung von Kathetern und künstlichen Ausgängen

Ein häufiger Sonderfall ist die Ernährung über eine Magensonde: Was die Behandlungspflege bei der PEG-Sonde zu Hause übernimmt, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Ein Beispiel aus dem Alltag

Herr K. aus Darmstadt hat Diabetes und braucht zweimal täglich Insulin. Weil ihm die Hände zittern, kann er sich nicht sicher selbst spritzen. Sein Hausarzt verordnet Behandlungspflege, und wir kommen morgens und abends, geben das Insulin und kontrollieren den Blutzucker. Für Herrn K. entstehen dadurch keine Kosten - die Krankenkasse übernimmt die verordnete Leistung.

Abgrenzung zur Grundpflege

Wichtig ist der Unterschied zur Grundpflege: Waschen, Anziehen oder Hilfe beim Essen zählen zur körperbezogenen Pflege und laufen über die Pflegekasse. Die Behandlungspflege dagegen ist medizinisch und wird von der Krankenkasse getragen. Oft kommen beide Bereiche im selben Einsatz zusammen - wir stimmen das für dich ab, damit nichts doppelt läuft.

Wer die Aufgaben übernimmt

Behandlungspflege leisten ausgebildete Pflegefachkräfte. Das ist wichtig, denn viele Maßnahmen erfordern Fachwissen und saubere Hygiene. Als Angehöriger musst du das nicht selbst können - dafür sind wir da. Wie das bei einer Ernährungssonde konkret aussieht, zeigt unser Ratgeber zur Versorgung einer PEG-Sonde zu Hause. Wie oft wir kommen, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung, von einmal wöchentlich bis mehrmals täglich.

So kommst du an die Leistung

Der Weg ist überschaubar: Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, du reichst sie bei der Krankenkasse ein, und nach der Genehmigung übernehmen wir die Versorgung zu Hause. Gerne unterstützen wir dich beim ersten Kontakt mit Arzt und Kasse. Welche Leistungen wir in Darmstadt anbieten, zeigt der Beitrag Häusliche Pflege in Darmstadt.

Was du selbst tun kannst

Auch wenn wir die medizinischen Aufgaben übernehmen, hilft deine Mitarbeit: Halte Verordnungen und Medikamentenpläne bereit, notiere Auffälligkeiten und sprich uns bei Fragen direkt an. So arbeiten Arzt, Pflegedienst und Familie Hand in Hand.

Ablauf eines typischen Einsatzes

Ein Behandlungspflege-Einsatz ist meist kurz und gezielt. Wir kommen zur vereinbarten Zeit, waschen und desinfizieren die Hände, bereiten die verordnete Maßnahme vor und führen sie fachgerecht durch - etwa den Verbandwechsel oder die Insulingabe. Danach beobachten wir, ob alles in Ordnung ist, dokumentieren den Einsatz und geben dir bei Bedarf eine kurze Rückmeldung. Bei Auffälligkeiten informieren wir den behandelnden Arzt. So bleibt die Versorgung sicher und nachvollziehbar, und du weißt immer, was gemacht wurde.

Was Behandlungspflege nicht ist

Zur Einordnung hilft auch, die Grenzen zu kennen. Behandlungspflege ist keine reine Betreuung und kein Haushaltsservice. Auch das Waschen, Anziehen oder die Hilfe beim Essen zählen nicht dazu, sondern zur Grundpflege über die Pflegekasse. Und Behandlungspflege ersetzt nicht den Arztbesuch - sie setzt die ärztliche Anordnung um. Wenn du unsicher bist, welche Leistung du brauchst, klären wir das gemeinsam.

So arbeiten wir mit Arzt und Kasse zusammen

Gute Behandlungspflege lebt vom Zusammenspiel. Der Arzt verordnet, die Krankenkasse genehmigt, und wir setzen die Versorgung zu Hause um. Wir stehen mit der Praxis in Kontakt, melden Veränderungen zurück und weisen rechtzeitig darauf hin, wenn eine Verordnung verlängert werden muss. Für dich bedeutet das weniger Organisationsaufwand - du musst nicht zwischen allen Beteiligten vermitteln, sondern kannst dich auf die Versorgung verlassen.

Fazit

Behandlungspflege umfasst all die medizinischen Handgriffe, die zu Hause anfallen - vom Insulin über den Verbandwechsel bis zur Kontrolle der Werte. Sie wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, unabhängig vom Pflegegrad. Für dich bedeutet das: Du musst diese Aufgaben nicht selbst übernehmen, sondern kannst dich auf ausgebildete Fachkräfte verlassen. Wir setzen die Verordnung fachgerecht um, dokumentieren jeden Einsatz und halten den Kontakt zu Arzt und Kasse. So bleibt die Versorgung sicher, und du gewinnst Zeit und Ruhe für das Wesentliche. Wenn eine Verordnung vorliegt oder du unsicher bist, welche Leistung du brauchst, sprich uns in Darmstadt einfach an - wir helfen dir gerne weiter.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Behandlungspflege? Die Krankenkasse, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Brauche ich einen Pflegegrad dafür? Nein. Behandlungspflege nach Paragraf 37 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad.

Wie lange gilt eine Verordnung? Das legt der Arzt fest; sie kann bei Bedarf verlängert werden.

Du hast Fragen zur Pflege zu Hause in Darmstadt? Ruf uns an oder schreib an info@nuvie-pflegedienst.de - wir sind für dich da.

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