
Wer zu Hause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, bekommt irgendwann Post von der Pflegekasse: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI steht an. Für viele Familien klingt das erst einmal nach Kontrolle oder zusätzlicher Bürokratie. In Wahrheit ist dieser Termin eine kostenlose Hilfe – und zugleich Voraussetzung dafür, dass das Pflegegeld weiterläuft.
Wir bei nuvie führen diese Beratungsbesuche in Darmstadt und Umgebung regelmäßig bei Familien zu Hause durch. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich, was der Beratungsbesuch ist, für wen er Pflicht ist, was sich 2026 geändert hat und wie der Termin bei Ihnen zu Hause abläuft.
Auf einen Blick
- Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist ein verpflichtender Termin für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden.
- Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich: Der Besuch ist halbjährlich (zweimal im Jahr) nachzuweisen. Vorher mussten die Pflegegrade 4 und 5 den Termin vierteljährlich abrufen.
- Für Sie ist der Beratungsbesuch kostenlos – die Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig.
- Wird der Besuch nicht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
- Durchführen darf ihn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst wie nuvie oder eine anerkannte Beratungsstelle.
Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungsbesuch – oft auch Beratungseinsatz oder Pflichtberatung genannt – ist ein Hausbesuch, bei dem eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause kommt. Sie schaut, wie die Pflege im Alltag läuft, beantwortet Fragen und gibt praktische Tipps. Am Ende bestätigt die Fachkraft der Pflegekasse, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist.
Der Gesetzgeber hat diesen Termin bewusst als Unterstützung angelegt, nicht als Prüfung. Wer Pflegegeld bekommt, organisiert die Pflege selbst – meist über Angehörige. Der Beratungsbesuch stellt sicher, dass die pflegenden Angehörigen nicht allein gelassen werden und dass die pflegebedürftige Person gut versorgt ist.
Für wen ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Entscheidend ist, ob Sie Pflegegeld beziehen. Wer die Pflege zu Hause selbst organisiert und dafür Pflegegeld erhält, muss den Beratungsbesuch nachweisen. Seit 2026 gilt für alle Pflegegrade dieselbe Regel:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich, also zweimal im Jahr.
- Pflegegrad 4 und 5: ebenfalls halbjährlich. Zusätzlich dürfen diese beiden Pflegegrade freiwillig bis zu zwei weitere Beratungen pro Jahr abrufen – ebenfalls kostenlos.
Anders sieht es aus, wenn Sie ausschließlich Pflegesachleistungen nutzen, also die Pflege komplett von einem ambulanten Dienst übernommen wird: Dann ist der Beratungsbesuch keine Pflicht. Wenn Sie Pflegegeld und Sachleistung kombinieren (die sogenannte Kombinationsleistung), bleibt die Pflicht dagegen bestehen. Wie beides zusammenspielt, erklären wir im Ratgeber Pflegegeld oder Pflegesachleistung.
Pflegegrad 1: freiwillig, aber sinnvoll
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, deshalb besteht auch keine Pflicht zum Beratungsbesuch. Trotzdem haben Sie das Recht, einmal pro Halbjahr eine kostenlose Beratung anzufordern. Gerade am Anfang einer Pflegesituation lohnt sich das: Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die häusliche Pflege sinnvoll aufstellen.
Was hat sich 2026 geändert?
Die wichtigste Neuerung: Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beratungsbesuch für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich halbjährlich vorgeschrieben. Bis Ende 2025 mussten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 den Termin alle drei Monate, also vierteljährlich, abrufen. Diese engere Taktung ist entfallen.
Für viele Familien mit hohem Pflegegrad bedeutet das eine spürbare Entlastung: weniger Pflichttermine im Jahr. Wer die zusätzliche Beratung dennoch möchte, kann sie bei Pflegegrad 4 und 5 freiwillig weiter in Anspruch nehmen.
Ein weiterer Punkt: Bis einschließlich 31. März 2027 darf auf Wunsch jede zweite Beratung auch per Videokonferenz stattfinden. Der erste Termin muss aber immer bei Ihnen zu Hause erfolgen – schon damit sich die Fachkraft ein echtes Bild von der Wohnsituation machen kann.
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch fehlt?
Der Beratungsbesuch ist keine unverbindliche Empfehlung. Wird er nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI angemessen kürzen. Wiederholt sich das Versäumnis, darf sie das Pflegegeld sogar ganz einstellen.
In der Praxis passiert das selten aus bösem Willen – meist wird der Termin im Alltag schlicht vergessen. Genau deshalb erinnern wir die Familien, die wir betreuen, rechtzeitig an den nächsten fälligen Besuch. So bleibt das Pflegegeld ohne Lücke erhalten.
Wie läuft der Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause ab?
Der Termin dauert in der Regel etwa 30 bis 60 Minuten und ist bewusst unkompliziert gehalten. Bei uns läuft er so ab:
- Ankommen und Zuhören. Wir verschaffen uns ein Bild vom Pflegealltag – ohne Prüflisten-Atmosphäre. Wie geht es der pflegebedürftigen Person, wie geht es den Angehörigen?
- Fragen klären. Sie können alles ansprechen, was Sie beschäftigt: von der richtigen Lagerung über Hilfsmittel bis zu Leistungen, die Ihnen vielleicht noch gar nicht bekannt sind.
- Praktische Tipps geben. Oft sind es kleine Hinweise – zur Sturzvermeidung, zur Hautpflege oder zur Entlastung der Angehörigen –, die im Alltag viel bewirken.
- Nachweis an die Pflegekasse. Wir dokumentieren den Besuch und leiten die Bestätigung an Ihre Pflegekasse weiter. Damit ist Ihre Pflichtberatung erledigt.
Viele Angehörige sind nach dem ersten Besuch überrascht, wie hilfreich der Termin ist – und wie viel Druck es nimmt, jemanden an der Seite zu haben, der die Pflegewelt kennt.
Kostet der Beratungsbesuch etwas?
Nein. Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist der Beratungsbesuch vollständig kostenlos. Die Vergütung übernimmt die zuständige Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegepflichtversicherung direkt. Sie müssen also weder in Vorleistung gehen noch mit einer Rechnung rechnen.
So übernehmen wir den Beratungsbesuch in Darmstadt
Als zugelassener ambulanter Pflegedienst dürfen wir den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen – unabhängig davon, ob wir sonst in Ihre Pflege eingebunden sind. Sie müssen also nicht extra eine Beratungsstelle suchen.
Wir vereinbaren einen Termin, der in Ihren Alltag passt, kommen zu Ihnen nach Hause und kümmern uns um den Nachweis gegenüber der Pflegekasse. Auf Wunsch behalten wir für Sie im Blick, wann der nächste Besuch fällig ist. Wenn Sie ohnehin überlegen, wie Sie die häusliche Pflege aufstellen, schauen Sie auch in unseren Überblick, was ein ambulanter Pflegedienst leistet.
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden? Seit 2026 halbjährlich für die Pflegegrade 2 bis 5 – also zweimal im Jahr. Pflegegrad 1 kann einmal pro Halbjahr freiwillig eine Beratung anfordern.
Wer darf den Beratungsbesuch durchführen? Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst wie nuvie oder eine von der Pflegekasse anerkannte Beratungsstelle. Sie können frei wählen und sind nicht an Ihren Pflegedienst gebunden.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse? Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und bei wiederholtem Versäumnis ganz streichen. Ein einmal versäumter Besuch lässt sich in der Regel nachholen – sprechen Sie uns oder Ihre Pflegekasse frühzeitig an.
Muss ich mich auf den Besuch vorbereiten? Nein. Es hilft, Fragen zu sammeln, die Sie beschäftigen. Alles Weitere besprechen wir gemeinsam vor Ort.
Sie haben einen Beratungsbesuch offen?
Wenn bei Ihnen oder Ihren Angehörigen in Darmstadt der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ansteht, übernehmen wir das gern. Melden Sie sich bei uns – wir finden einen Termin, der passt, und sorgen dafür, dass Ihr Pflegegeld ohne Unterbrechung weiterläuft.
