
131 Euro im Monat, die viele Familien verschenken
Es gibt eine Pflegeleistung, die jedem Menschen mit Pflegegrad zusteht – und die trotzdem Monat für Monat ungenutzt verfällt: den Entlastungsbetrag. 131 Euro stehen jeder pflegebedürftigen Person zu Hause zu, jeden Monat, unabhängig vom Pflegegrad. Und doch erleben wir bei nuvie in Darmstadt immer wieder Familien, die diesen Betrag gar nicht kennen oder sich nicht trauen, ihn einzusetzen.
Dabei ist er für genau das gedacht, was pflegende Angehörige am dringendsten brauchen: ein paar Stunden zum Durchatmen. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, was der Entlastungsbetrag ist, wer Anspruch hat und wofür Sie ihn verwenden dürfen – und wie wir Ihnen die Abrechnung in Darmstadt abnehmen.
Was ist der Entlastungsbetrag eigentlich?
Der Entlastungsbetrag ist im § 45b des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) geregelt. Der Gesetzgeber hat ihn geschaffen, um pflegende Angehörige zu entlasten und Menschen mit Pflegebedarf zu helfen, möglichst lange und gut zu Hause zu leben. Seit dem 1. Januar 2025 liegt er bei 131 Euro im Monat; zuvor waren es 125 Euro.
Wichtig ist das Wort „zweckgebunden": Anders als das Pflegegeld landet der Entlastungsbetrag nicht frei verfügbar auf dem Konto. Sie geben das Geld zunächst für ein anerkanntes Angebot aus – oder lassen einen zugelassenen Dienst wie uns direkt mit der Pflegekasse abrechnen – und die Kasse erstattet die Kosten bis zur Höhe von 131 Euro pro Monat. Für die Verwendung brauchen Sie keinen gesonderten Antrag; der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad.
Wer hat Anspruch – und warum Pflegegrad 1 besonders profitiert
Den Entlastungsbetrag erhält jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird. Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich: 131 Euro monatlich.
Besonders wertvoll ist der Betrag für Menschen mit Pflegegrad 1. Dieser Pflegegrad bringt kein Pflegegeld und keine klassische Pflegesachleistung mit sich – der Entlastungsbetrag ist damit eine der wenigen Geldleistungen, die diesen Familien überhaupt zur Verfügung stehen. Über das Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 Euro für Unterstützung im Alltag. Wenn bei Ihnen zu Hause gerade ein Pflegegrad im Raum steht, lohnt sich vorab ein Blick auf unseren Ratgeber Pflegegrad beantragen und die Begutachtung meistern.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag verwenden dürfen
Der Entlastungsbetrag ist bewusst breit angelegt. Sie können ihn einsetzen für:
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege, wenn Ihr Angehöriger stundenweise außer Haus betreut wird.
- Kurzzeitpflege, etwa um einen Eigenanteil abzudecken.
- Verhinderungspflege, wenn die Hauptpflegeperson eine Auszeit braucht. Wie das zusammenspielt, erklären wir im Ratgeber Verhinderungspflege: So bekommen Angehörige eine Auszeit.
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – zum Beispiel Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen eines ambulanten Pflegedienstes wie nuvie.
Ein entscheidender Unterschied nach Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 bis 5 dürfen Sie den Entlastungsbetrag für die ambulante Pflege nur im Bereich Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung einsetzen – nicht für die körperbezogene Grundpflege wie Waschen oder Anziehen. Bei Pflegegrad 1 ist die Regel großzügiger: Hier lässt sich der Betrag auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst nutzen. Wenn Sie unsicher sind, was in Ihrem Fall zählt, hilft ein Blick auf den Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege.
Betreuung und Entlastung durch nuvie in Darmstadt
Genau hier setzen wir an. Als ambulanter Pflegedienst in Darmstadt bieten wir Leistungen, die sich über den Entlastungsbetrag finanzieren lassen – ohne dass Sie in Vorleistung gehen oder Bürokratie fürchten müssen.

Dazu gehören stundenweise Betreuung zu Hause, damit ein Angehöriger nicht allein bleibt, während Sie zum Arzt, zur Arbeit oder einfach einmal in Ruhe einkaufen. Dazu gehört Alltagsbegleitung – ein gemeinsamer Spaziergang, ein Gespräch, Begleitung zu Terminen. Und dazu gehört hauswirtschaftliche Unterstützung, vom Einkauf bis zur leichten Reinigung, damit der Haushalt nicht zur täglichen Last wird.
Weil wir in festen Quartiers-Teams arbeiten, kommt bei uns möglichst dieselbe vertraute Person zu Ihnen nach Hause – nicht jede Woche ein neues Gesicht. Einen Überblick über alles, was wir zu Hause übernehmen, finden Sie in unserem Beitrag Häusliche Pflege in Darmstadt: unsere Leistungen im Überblick.
So läuft die Abrechnung – ganz ohne Bargeld
Viele Angehörige zögern, weil sie ein kompliziertes Antragsverfahren erwarten. Das ist unbegründet. Wenn Sie unsere Betreuungs- oder Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, rechnen wir als zugelassener Dienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, bis der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ausgeschöpft ist. Sie müssen kein Geld vorstrecken und keine Belege sammeln – das übernehmen wir.
Ein oft übersehener Vorteil: Der Entlastungsbetrag verfällt nicht am Monatsende. Beträge, die Sie in einem Monat nicht nutzen, können Sie ansparen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr lassen sich sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wer das weiß, kann die Unterstützung gezielt bündeln – etwa für eine anstrengende Phase nach einem Krankenhausaufenthalt. Wie der Übergang nach der Entlassung gelingt, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflege zu Hause nach dem Krankenhaus.
Den Entlastungsbetrag klug mit anderen Leistungen kombinieren
Der Entlastungsbetrag steht nicht für sich allein – er lässt sich mit anderen Ansprüchen verbinden. Wer Pflegesachleistungen bezieht, kann zusätzlich den Umwandlungsanspruch nutzen: Bis zu 40 Prozent des ambulanten Sachleistungsbetrags lassen sich in weitere Betreuungs- und Entlastungsangebote umwandeln. Zusammen mit den 131 Euro entsteht so ein spürbarer Spielraum für Entlastung.
Ob Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombination die richtige Grundlage ist, hängt von Ihrer Situation ab. Einen verständlichen Vergleich bietet unser Ratgeber Pflegegeld oder Pflegesachleistung?. Und wenn Sie wissen möchten, welche Kosten in der ambulanten Pflege überhaupt auf Sie zukommen, lohnt sich der Beitrag Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?.
Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Den Betrag gar nicht nutzen. Der häufigste Fehler ist, den Anspruch schlicht nicht zu kennen. Fragen Sie aktiv nach – bei Ihrer Pflegekasse oder bei uns.
- Auf die Auszahlung warten. Der Entlastungsbetrag wird nie bar ausgezahlt. Wer darauf wartet, verschenkt ihn.
- Nur nicht anerkannte Helfer beauftragen. Erstattet werden nur zugelassene Angebote. In Hessen sind das anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie zugelassene Pflegedienste wie nuvie.
- Reste verfallen lassen. Denken Sie an die Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres, bevor angespartes Guthaben verloren geht.
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen? Nein. Der Anspruch besteht automatisch, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Sie müssen ihn nur nutzen – etwa, indem Sie einen zugelassenen Dienst beauftragen, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Bekomme ich die 131 Euro auf mein Konto überwiesen? Nein. Der Betrag ist zweckgebunden und wird nicht ausgezahlt. Er dient ausschließlich der Erstattung für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1? Ja. Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten ebenfalls 131 Euro monatlich – und dürfen ihn sogar für die körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst einsetzen.
Was passiert mit Geld, das ich nicht nutze? Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Guthaben aus einem Kalenderjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden, danach verfällt es.
Kann nuvie die Leistungen über den Entlastungsbetrag abrechnen? Ja. Als zugelassener ambulanter Pflegedienst in Darmstadt rechnen wir Betreuungs- und Entlastungsleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Wir prüfen mit Ihnen, was Ihnen zusteht
Sie sind sich nicht sicher, ob und wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen können? Das klären wir gemeinsam. Bei einem unverbindlichen Gespräch schauen wir uns Ihre Situation an und zeigen Ihnen, welche Entlastung für Ihre Familie in Darmstadt möglich ist – auch dann, wenn der Weg am Ende nicht über uns führt.
Sprechen Sie mit dem Pflegedienst nuvie. Einen Überblick über Pflegebudgets und Entlastungsleistungen finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegebudgets und der Verhinderungspflege. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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