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Ratgeber

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro im Monat für Handschuhe, Bettschutz und Co.

Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse jeden Monat bis zu 42 Euro für Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Wer den Anspruch hat, was nicht dazugehört und warum nicht genutztes Geld jeden Monat verfällt.

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nuvie Redaktion
Redaktion
·29. August 2026· 6 min Lesezeit

Es gibt in der häuslichen Pflege wenige Ansprüche, die so leicht zu bekommen sind wie dieser – und so oft ungenutzt bleiben. Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel, ab Pflegegrad 1, ohne Zuzahlung, ohne Eigenanteil.

Wir sehen es bei fast jedem Erstbesuch: Im Bad steht eine Packung Einmalhandschuhe aus dem Drogeriemarkt, daneben Desinfektionsmittel aus der Apotheke, alles selbst bezahlt. Auf die Frage, warum der Anspruch nicht genutzt wird, kommt fast immer dieselbe Antwort – man habe davon gehört, es aber für kompliziert gehalten. Ist es nicht. Der Antrag ist eine Seite lang.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ordentlich sortiert in einem Regal zu Hause

Was genau bezahlt wird

Gemeint sind Produkte, die bei der Pflege verbraucht werden – also einmal benutzt und dann weggeworfen oder aufgebraucht. Im Hilfsmittelverzeichnis stehen sie in der Produktgruppe 54. In der Praxis sind das fünf Dinge:

  • Einmalhandschuhe (und Fingerlinge)
  • Bettschutzeinlagen, zum Wegwerfen oder als waschbare Variante
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel für Nachtstuhl, Griffe, Bettgitter
  • Schutzschürzen und Mund-Nasen-Schutz

Mehr ist es nicht. Das klingt wenig, deckt aber genau das ab, was in der häuslichen Pflege täglich durch die Hände geht.

Wer den Anspruch hat

Drei Bedingungen, mehr nicht:

  1. Es liegt mindestens Pflegegrad 1 vor. Das ist bemerkenswert, weil Pflegegrad 1 sonst kaum Geldleistungen bringt – hier gibt es die volle Summe.
  2. Die Pflege findet zu Hause statt. Das gilt auch, wenn jemand bei den Kindern wohnt oder in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft lebt.
  3. Es wird tatsächlich gepflegt – von Angehörigen, Nachbarn, Ehrenamtlichen oder einem Pflegedienst. Wer pflegt, spielt für den Anspruch keine Rolle.

Wenn Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad hat, ist das der erste Schritt: In unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen steht, wie die Begutachtung abläuft und worauf es dabei ankommt.

So läuft der Antrag

Es gibt zwei Wege, und der zweite ist der bequemere.

Weg eins: direkt bei der Pflegekasse. Sie fordern das Formular „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch" an, tragen Namen, Versichertennummer und Pflegegrad ein, unterschreiben und schicken es zurück. Die Genehmigung kommt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen und gilt dann dauerhaft.

Weg zwei: über einen Anbieter. Die meisten Lieferanten übernehmen den Papierkram komplett: Sie wählen aus, welche Produkte in der monatlichen Lieferung sein sollen, unterschreiben einmal, der Anbieter klärt den Rest mit der Kasse und liefert danach jeden Monat nach Hause. Abgerechnet wird direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse.

Welchen Anbieter Sie nehmen, ist Ihre freie Entscheidung. Wir empfehlen bewusst keinen bestimmten und erhalten von keinem Anbieter etwas dafür – das ist im Gesundheitswesen aus gutem Grund auch nicht erlaubt. Achten Sie auf zwei Dinge: dass die Zusammenstellung monatlich änderbar ist und dass kein Zusatzbeitrag verlangt wird. Innerhalb der 42 Euro muss die Lieferung für Sie kostenfrei sein.

Eine Rechnung, die selten jemand aufmacht

Ein Beispiel aus dem Alltag, wie wir es oft antreffen. Frau K., 84, Pflegegrad 2, wird von ihrer Tochter versorgt. Gekauft wurde bisher selbst:

  • 100 Einmalhandschuhe: rund 8 Euro
  • 30 Bettschutzeinlagen: rund 12 Euro
  • Händedesinfektion, 500 ml: rund 6 Euro

Macht 26 Euro im Monat, 312 Euro im Jahr. Der Anspruch liegt bei 42 Euro monatlich, also 504 Euro im Jahr. Die Tochter hat den Antrag zwei Jahre lang nicht gestellt – rund 620 Euro, die sie selbst getragen hat und die nicht zurückkommen.

Denn das ist die unangenehme Seite dieser Leistung: Sie wird monatsweise gewährt. Wer im März nichts bestellt, kann die 42 Euro im April nicht zusätzlich verbrauchen, und rückwirkend erstattet die Kasse nichts. Der einzige Zeitpunkt, an dem sich der Antrag lohnt, ist deshalb immer: jetzt.

Die Fehler, die uns am häufigsten begegnen

„Wir haben doch einen Pflegedienst, der bringt das mit." Nein. Die Handschuhe und Kittel, die unsere Pflegekräfte tragen, sind Arbeitsschutz des Pflegedienstes und laufen über uns. Die 42-Euro-Box ist für die Pflege durch Sie als Angehörige gedacht – für die Nacht, das Wochenende, die Stunden zwischen unseren Einsätzen. Beides schließt sich nicht aus, im Gegenteil.

„Bei Pflegegrad 1 gibt es ja nichts." Doch, hier gibt es alles. Es ist die einzige größere Sachleistung, die bei Pflegegrad 1 in voller Höhe zur Verfügung steht – neben dem Entlastungsbetrag von 131 Euro. Das ist allerdings ein eigener Anspruch mit eigenem Budget: Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI bezahlt Betreuungs- und Entlastungsleistungen, nicht Verbrauchsmaterial. Die beiden Töpfe werden getrennt geführt und verrechnen sich nicht miteinander.

„Wir sind an den Anbieter gebunden." Sind Sie nicht. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, meist genügt eine kurze Mitteilung an den neuen Anbieter, der die Ummeldung übernimmt.

„Die Box passt nicht zu uns." Dann ändern Sie die Zusammenstellung. Wer nachts dreimal umlagert, braucht mehr Bettschutzeinlagen und weniger Desinfektionsmittel. Die meisten Anbieter erlauben eine Anpassung zum nächsten Liefermonat.

Kurz durchgehen: Ist bei Ihnen alles beantragt?

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Was wir als Pflegedienst dabei tun

Wir stellen bei unseren Besuchen regelmäßig fest, dass Ansprüche brachliegen – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil im ersten Jahr einer Pflegesituation schlicht zu viel gleichzeitig passiert. Beim ersten Hausbesuch gehen wir deshalb durch, was der Pflegekasse gegenüber schon geltend gemacht wurde und was fehlt. Und wenn ohnehin ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ansteht, ist das der natürliche Anlass, den Papierkram einmal komplett zu sortieren. Wird zusätzlich ein technisches Hilfsmittel wie ein Pflegebett gebraucht, kann unsere Pflegefachkraft es direkt empfehlen – wie das ohne Arztrezept funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Versorgungsempfehlung der Pflegefachkraft.

Was der Pflegedienst selbst kostet und was die Kasse davon trägt, steht im Ratgeber Was kostet ein ambulanter Pflegedienst.

Häufige Fragen zu den 42 Euro

Muss ich für die Pflegebox etwas zuzahlen?
Nein. Innerhalb der 42 Euro im Monat ist die Versorgung zuzahlungsfrei. Wenn ein Anbieter einen Eigenanteil verlangt, liegt das an Produkten oberhalb des Budgets – die müssen Sie dann ausdrücklich zusätzlich bestellen. Prüfen Sie das, bevor Sie unterschreiben.
Kann ich nicht genutzte Monate nachholen?
Nein. Der Betrag wird monatlich gewährt und verfällt am Monatsende. Auch eine rückwirkende Erstattung für Zeiten vor dem Antrag ist nicht vorgesehen.
Gibt es die Leistung auch bei Pflegegrad 1?
Ja, in voller Höhe. Das ist einer der wenigen Ansprüche, bei denen Pflegegrad 1 nicht schlechter gestellt ist als Pflegegrad 5.
Bekomme ich die Pflegehilfsmittel auch in einer Pflege-WG?
Ja. Entscheidend ist die häusliche Versorgung. Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft gilt als häuslich, eine vollstationäre Einrichtung nicht.
Werden die 42 Euro auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Der Anspruch nach § 40 Abs. 2 SGB XI besteht zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI und mindert diese Leistungen nicht. Es sind getrennte Budgets, die sich nicht gegenseitig aufbrauchen.
Kann ich statt der Box das Geld ausgezahlt bekommen?
Nein, eine Auszahlung ist nicht vorgesehen. Möglich ist allerdings die Kostenerstattung: Sie kaufen selbst ein, reichen die Belege ein und bekommen bis zur Höhe von 42 Euro monatlich erstattet – das ist aufwendiger, aber bei ungewöhnlichem Bedarf manchmal sinnvoll.

Kurz gesagt

42 Euro im Monat sind kein Vermögen. Über ein Jahr gerechnet sind es gut 500 Euro, die Familien sonst aus der eigenen Tasche zahlen – für Dinge, die sie ohnehin kaufen müssen. Der Antrag dauert zehn Minuten und muss nur einmal gestellt werden. Es gibt wenige Stellen in der Pflege, an denen sich so wenig Aufwand so verlässlich rechnet.

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