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Mundpflege bei Pflegebedürftigen: so geht sie richtig

Mundpflege ist in der häuslichen Pflege mehr als Zähneputzen: Sie entscheidet mit über Essen, Trinken und das Risiko einer Lungenentzündung. Wir zeigen die pflegerische Systematik für Zähne, Schleimhaut und Prothese – und erklären, welche zusätzlichen zahnärztlichen Leistungen Menschen mit Pflegegrad nach § 22a SGB V zustehen, auch als Hausbesuch.

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nuvie Redaktion
Redaktion
·4. September 2026· 9 min Lesezeit

Der Mund ist bei der Pflege zu Hause oft das, was zuletzt drankommt. Waschen, Lagern, Anziehen, Medikamente – und wenn dann noch Zeit ist, „einmal kurz die Zähne". Dabei laufen in der Mundhöhle Essen, Trinken, Sprechen und Atmen zusammen. Wer dort nicht regelmäßig hinschaut, übersieht Beläge, Druckstellen, Pilzbefall oder eine Prothese, die seit Wochen nicht mehr sitzt. Wer Schmerzen beim Kauen hat, isst weniger. Wer einen wunden Mund hat, trinkt weniger. Und wer Keime aus dem Mund einatmet, riskiert eine Lungenentzündung.

In unserem Pflegedienst in Darmstadt ist die Mundpflege ein eigener Schritt der Grundpflege, kein Anhängsel der Körperpflege. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Mundhöhle eine eigene Systematik braucht, wie wir bei bettlägerigen Menschen vorgehen, was bei Prothesen anders ist und welchen Anspruch auf zahnärztliche Betreuung Menschen mit Pflegegrad nach § 22a SGB V haben – inklusive Hausbesuch.

Pflegekraft hilft einer älteren Frau im Pflegebett zu Hause bei der Mundpflege mit weicher Zahnbürste und Becher

Warum die Mundhöhle ein eigenes Pflegethema ist

Bei der Körperpflege im Bett geht es um Haut, Intimbereich, Haare und Bewegung. Die Mundhöhle folgt anderen Regeln. Sie ist feucht, warm, dauernd mit Keimen besiedelt und in ständigem Kontakt mit Nahrung und Speichel. Was hier aus dem Gleichgewicht gerät, wirkt sich schnell auf den ganzen Körper aus.

Drei Zusammenhänge sehen wir in unserem Alltag immer wieder:

Essen und Trinken. Ein Mensch mit schmerzendem Zahnfleisch, wunder Schleimhaut oder wackelnder Prothese isst weicher, weniger und einseitiger. Häufig wird zuerst „kein Appetit" gemeldet – und erst beim Blick in den Mund wird klar, woran es liegt. Auch die Trinkmenge sinkt, wenn Schlucken unangenehm ist. Wer ohnehin ein Trinkprotokoll führt, sollte bei plötzlich sinkenden Werten also auch an den Mund denken.

Aspiration und Lungenentzündung. Bei Menschen mit Schluckstörungen, nach Schlaganfall oder bei stark eingeschränkter Mobilität gelangen Speichel und kleine Nahrungsreste leichter in die Atemwege. Sind diese mit Bakterien aus Zahnbelägen beladen, steigt das Risiko einer Lungenentzündung. Eine saubere Mundhöhle senkt die Keimlast – das ist einer der wichtigsten Gründe, warum Mundpflege bei Bettlägerigen keine Kosmetik ist. Genau diesem Thema widmet das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) seit Januar 2023 einen eigenen Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege".

Medikamente und Mundtrockenheit. Viele Wirkstoffe, die im Alter häufig verordnet werden, verringern den Speichelfluss. Wenig Speichel heißt: weniger natürliche Reinigung, mehr Beläge, schneller Karies, häufiger Pilzbefall, schlechter Prothesenhalt. Wer die Medikamentengabe durch den Pflegedienst übernimmt, sieht die Medikationsliste ohnehin – und kann Mundtrockenheit gezielt beobachten und dem Hausarzt oder Zahnarzt melden. Ob ein Medikament gewechselt wird, entscheidet allein der Arzt.

Mythos und Realität: Fünf Irrtümer aus der häuslichen Pflege

  • „Ohne eigene Zähne braucht es keine Mundpflege." Falsch. Zahnfleisch, Zunge, Gaumen und Wangenschleimhaut bilden weiter Beläge und können sich entzünden. Und die Prothese selbst ist ein Keimträger.
  • „Bei PEG-Sonde passiert im Mund nichts." Im Gegenteil: Wer nicht kaut, bildet weniger Speichel; der Mund trocknet aus und Beläge haften fester. Menschen mit PEG-Sonde brauchen eher mehr Mundpflege als weniger.
  • „Mundspülung reicht." Eine Spülung entfernt keine festen Beläge. Bei Schluckstörungen ist sie zudem heikel, weil Flüssigkeit im Mund verschluckt oder eingeatmet werden kann.
  • „Die Prothese kann nachts drinbleiben." Sie sollte in der Regel nachts heraus, damit die Schleimhaut sich erholt. Ausnahmen bespricht man mit dem Zahnarzt.
  • „Zahnarzt geht nicht mehr, der Weg ist zu weit." Genau dafür gibt es die aufsuchende Betreuung: Bei eingeschränkter Mobilität kommt die Zahnärztin oder der Zahnarzt nach Hause.

Die Systematik: Inspektion, Reinigung, Prothese, Dokumentation

Wir arbeiten nach einer festen Reihenfolge. Sie ist nicht kompliziert, aber sie sorgt dafür, dass nichts vergessen wird.

1. Inspektion – der Blick vor dem Handgriff

Mit Handschuhen, guter Beleuchtung (eine kleine Taschenlampe reicht) und einem sauberen Spatel oder Holzmundspatel schauen wir: Lippen, Mundwinkel, Zahnfleisch, Zähne, Zunge, Gaumen, Wangeninnenseiten, Mundboden. Woran Sie erkennen, dass etwas nicht stimmt:

  • weiße, abwischbare oder festhaftende Beläge auf Zunge, Gaumen oder Wangen (Verdacht auf Mundsoor, eine Pilzinfektion)
  • gerötete, geschwollene oder blutende Stellen am Zahnfleisch
  • Druckstellen, Bläschen oder Geschwüre unter dem Prothesenrand
  • rissige Mundwinkel, trockene, borkige Lippen
  • eine trockene, glänzende oder tief gefurchte Zunge
  • Mundgeruch, der neu ist oder deutlich zugenommen hat
  • Schwellung oder Druckschmerz vor dem Ohr und am Kieferwinkel (kann auf eine Entzündung der Ohrspeicheldrüse hinweisen)

Alles, was neu oder ungewöhnlich ist, dokumentieren wir und melden es dem Hausarzt oder Zahnarzt. Ob es sich um Soor, eine Parotitis oder etwas anderes handelt und wie es behandelt wird, entscheidet der Arzt – nicht die Pflege.

2. Reinigung bei eigenen Zähnen

Weiche Zahnbürste, fluoridhaltige Zahnpasta, zweimal täglich. Bei Feinmotorik-Problemen hilft ein verdickter Griff (Schaumstoffrohr, Griffverdickung aus dem Sanitätshaus) oder eine elektrische Zahnbürste. Was der Mensch selbst kann, macht er selbst – wir führen die Hand oder übernehmen nur die Stellen, die er nicht erreicht. Zahnzwischenräume mit Interdentalbürsten, wenn das toleriert wird; die Zunge von hinten nach vorn mit Bürste oder Zungenschaber abstreifen.

3. Mundpflege bei Bettlägerigen und bei Schluckstörungen

Hier gilt die wichtigste Regel: Oberkörper hoch, Kopf leicht nach vorn geneigt – nie flach liegend, damit nichts in die Atemwege läuft. Bei Menschen, die nicht ausspucken können, verwenden wir nur wenig Flüssigkeit und arbeiten mit angefeuchteten Kompressen oder speziellen Mundpflegestäbchen, nicht mit vollem Becher. Bei Schluckstörungen nach einem Schlaganfall – mehr dazu im Beitrag über die Pflege nach Schlaganfall zu Hause – gilt das doppelt. Zahnpasta wird sparsam dosiert, damit möglichst wenig Schaum entsteht. Bei bewusstseinsgetrübten Menschen lässt sich der Mund mit einem gepolsterten Spatel oder einem Beißkeil schonend offenhalten; Finger gehören nie zwischen die Zahnreihen.

Nach der Reinigung: Lippen dünn mit einer fetthaltigen Lippenpflege versorgen (Glycerin trocknet eher aus), Mundwinkel trocken tupfen.

4. Prothesenpflege – draußen putzen, drinnen kontrollieren

Die Prothese wird nach jeder Mahlzeit oder mindestens zweimal täglich außerhalb des Mundes über einem mit Wasser gefüllten Waschbecken oder auf einem Handtuch gereinigt (so bricht sie nicht, wenn sie fällt). Prothesenbürste und Wasser oder milde Seife reichen; normale Zahnpasta ist zu abrasiv und rauht den Kunststoff auf. Nachts kommt die Prothese in der Regel heraus und wird trocken oder in Wasser aufbewahrt – so, wie es der Zahnarzt empfiehlt. Der leere Mund wird währenddessen genauso gereinigt: Zahnfleischkämme, Gaumen und Zunge mit weicher Bürste oder Kompresse.

Beim Einsetzen kontrollieren wir den Sitz. Eine Prothese, die schaukelt oder Druckstellen macht, gehört zeitnah zum Zahnarzt – sie ist ein häufiger und leicht zu übersehender Grund für Gewichtsabnahme.

5. Dokumentation

Was gefunden, gemacht und gemeldet wurde – nur so erkennt man Veränderungen über Wochen. Angehörige, die ein Pflegetagebuch führen, ergänzen dort am besten eine Zeile „Mund".

Mundpflege zu Hause: Tages-Check

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Soor- und Parotitisprophylaxe: worum es pflegerisch geht

Zwei Begriffe tauchen in Pflegeplanungen immer wieder auf, und beide beschreiben Vorbeugung, keine Behandlung.

Soorprophylaxe bedeutet, dem Hefepilz Candida den Nährboden zu nehmen. Der wächst bevorzugt in einem trockenen, belegten, ungereinigten Mund – besonders unter Prothesen, bei Antibiotika- oder Kortisontherapie, bei Diabetes oder geschwächtem Immunsystem. Pflegerisch heißt das: Mund feucht halten (regelmäßig kleine Schlucke, wenn Schlucken möglich ist; sonst Schleimhaut befeuchten), Beläge mechanisch entfernen, Prothese sauber und nachts draußen, Zahnbürste regelmäßig wechseln. Zeigt sich ein Belag, der sich nicht abwischen lässt oder darunter gerötet ist, ist das ein Fall für den Arzt – er entscheidet über ein Antimykotikum.

Parotitisprophylaxe zielt auf die Ohrspeicheldrüse. Sie entzündet sich leichter, wenn sie zu wenig arbeitet – also bei Menschen, die nichts oder kaum etwas kauen und wenig trinken. Vorbeugend regen wir den Speichelfluss an: Kaugummi oder zuckerfreie Bonbons, wenn das sicher möglich ist; bei Menschen mit Schluckstörung stattdessen sanftes Ausstreichen der Drüse vor dem Ohr Richtung Kieferwinkel und regelmäßiges Befeuchten des Mundes. Schwellung, Schmerz oder Fieber sind ärztlich abzuklären.

Der Anspruch nach § 22a SGB V: Zahnarzt kommt nach Hause

Viele Familien wissen nicht, dass Menschen mit Pflegegrad zusätzliche zahnärztliche Leistungen zustehen. Die Grundlage steht in § 22a Absatz 1 SGB V: Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind (oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten), haben Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Das Gesetz nennt ausdrücklich vier Bausteine:

  1. Erhebung eines Mundgesundheitsstatus – Zustand von Zähnen, Zahnfleisch, Schleimhaut und Zahnersatz.
  2. Aufklärung über Mundhygiene – inklusive praktischer Anleitung zur Reinigung und Prothesenhandhabung.
  3. Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege – der sogenannte Mundgesundheitsplan.
  4. Entfernung harter Zahnbeläge – also Zahnsteinentfernung.

Das Gesetz sagt außerdem: Pflegepersonen sollen in Aufklärung und Planerstellung einbezogen werden. Nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stehen alle vier Bausteine jeweils einmal im Kalenderhalbjahr zu. Der Mundgesundheitsplan wird auf einem verständlichen Vordruck dokumentiert; mit Zustimmung der Pflegebedürftigen erhalten Pflegepersonen eine Kopie, die als Anlage zum Pflegeplan dienen kann. Er enthält laut G-BA-Patienteninformation Empfehlungen zu Reinigungsmitteln und Häufigkeit, Fluorid, zahngesunder Ernährung, Linderung von Mundtrockenheit – und die Angabe, welche Maßnahmen die Pflegeperson übernimmt.

Und der Weg in die Praxis? Bei eingeschränkter Mobilität können die Leistungen im häuslichen Umfeld erbracht werden, sofern keine zahnmedizinischen Gründe dagegensprechen. Für das Aufsuchen von Menschen mit Pflegegrad, die die Praxis nicht oder nur mit hohem Aufwand erreichen, sieht § 87 Absatz 2i SGB V eine eigene Vergütungsposition vor – der Hausbesuch ist im System vorgesehen, keine Kulanz. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse; Privatversicherte klären den Umfang mit ihrem Tarif.

Was das praktisch bedeutet: Rufen Sie die bisherige Zahnarztpraxis an, nennen Sie den Pflegegrad und fragen Sie konkret nach der „aufsuchenden Betreuung nach § 22a". Bietet die Praxis keine Hausbesuche an, hilft die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen bei der Suche nach einer Praxis, die das tut. Bitten Sie darum, dass die Pflegeperson – Angehörige oder Pflegedienst – beim Termin dabei ist und eine Kopie des Mundgesundheitsplans erhält. Diesen Plan übernehmen wir in unsere Pflegeplanung.

Ein typisches Szenario aus dem Alltag

Eine Klientin, Anfang 80, Pflegegrad 3, seit einem Schlaganfall überwiegend im Bett und im Rollstuhl, Vollprothese oben, eigene Restzähne unten. Die Tochter meldet: „Sie isst kaum noch, das Essen auf Rädern geht halb zurück." Auf der Waage: zwei Kilo weniger in sechs Wochen. Beim Blick in den Mund zeigt sich, dass die Oberkieferprothese seit dem Gewichtsverlust nicht mehr sitzt und am Gaumen eine Druckstelle hinterlassen hat; unter der Prothese ein weißlicher Belag; die Zunge trocken und gefurcht. Auf der Medikationsliste ein entwässerndes Mittel und ein Medikament, das als Nebenwirkung Mundtrockenheit haben kann.

Was wir tun: Befund dokumentieren, Hausarzt und Zahnarzt informieren, Prothese bis zur Kontrolle nur zu den Mahlzeiten und mit sauberem Gaumen einsetzen, Mundpflege auf dreimal täglich erhöhen, Trinkprotokoll starten und den Zahnarzt-Hausbesuch nach § 22a anstoßen. Was wir nicht tun: selbst ein Mittel gegen den Belag anwenden oder an der Prothese herumschleifen. Nach Unterfütterung der Prothese und ärztlicher Behandlung essen Menschen in solchen Fällen meist wieder deutlich besser – die „Appetitlosigkeit" war ein Mundproblem. Und wer wieder isst, verliert kein Unterhautfett mehr; auch das Risiko für Druckgeschwüre sinkt. Mundpflege gehört deshalb in dieselbe Planung wie die Dekubitusvorbeugung zu Hause.

Was Angehörige tun können

Zwei Dinge vor allem: täglich hinschauen und den halbjährlichen Zahnarzttermin einplanen. Wer die Handgriffe einmal unter Anleitung geübt hat – etwa im Pflegekurs für Angehörige –, braucht dafür wenige Minuten am Tag. Handschuhe gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, für die die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat übernimmt. Zahnbürste, Prothesenbürste, Interdentalbürsten, Zungenschaber und Lippenpflege sind günstig; teure Spezialprodukte braucht es in den meisten Fällen nicht.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Mundpflege bei Pflegebedürftigen

Wie oft sollte Mundpflege bei Pflegebedürftigen gemacht werden?
Mindestens zweimal täglich, bei Bettlägerigen, Sondenernährung, Mundatmung oder Mundtrockenheit häufiger – bis zu mehrmals täglich befeuchten. Der individuelle Mundgesundheitsplan der Zahnärztin oder des Zahnarztes gibt die Frequenz für den Einzelfall vor.
Kommt der Zahnarzt wirklich nach Hause?
Ja, bei Menschen mit Pflegegrad und eingeschränkter Mobilität dürfen die Leistungen nach § 22a SGB V im häuslichen Umfeld erbracht werden. Für das Aufsuchen ist in § 87 Abs. 2i SGB V eine eigene Vergütung vorgesehen; fragen Sie Ihre Praxis oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung nach Praxen mit Hausbesuchen.
Was ist ein Mundgesundheitsplan?
Ein schriftlicher Plan, den die Zahnärztin oder der Zahnarzt einmal im Kalenderhalbjahr für Menschen mit Pflegegrad erstellt oder anpasst. Er enthält Empfehlungen zu Reinigungsmitteln, Häufigkeit, Fluorid, Ernährung, Mundtrockenheit und dazu, welche Schritte die Pflegeperson übernimmt. Mit Zustimmung erhalten Pflegepersonen eine Kopie.
Wie erkenne ich Mundsoor?
Typisch sind weißliche, oft abwischbare Beläge auf Zunge, Gaumen oder Wangenschleimhaut mit geröteter, manchmal wunder Schleimhaut darunter, häufig verbunden mit Brennen oder verändertem Geschmack. Die Diagnose und Behandlung sind Sache des Arztes; Pflege sorgt für Feuchtigkeit, Sauberkeit und eine saubere Prothese.
Darf die Prothese nachts im Mund bleiben?
In der Regel nicht: Die Schleimhaut braucht Erholung, und unter einer dauerhaft getragenen Prothese entstehen leichter Druckstellen und Pilzbefall. Ausnahmen, etwa bei starker Unruhe oder Kiefergelenkproblemen, bespricht man mit dem Zahnarzt.
Braucht jemand mit PEG-Sonde Mundpflege?
Ja, sogar besonders gründlich. Ohne Kauen fließt weniger Speichel, der Mund trocknet aus, Beläge haften fester und das Risiko für Soor und Lungenentzündung steigt. Befeuchten und Reinigen mehrmals täglich gehören zum Pflegeplan.
Kann ich normale Zahnpasta für die Prothese nehmen?
Besser nicht. Normale Zahnpasta enthält Putzkörper, die den Prothesenkunststoff aufrauen; in den Rillen setzen sich dann Beläge und Keime fest. Prothesenbürste mit Wasser oder milder Seife reicht, Reinigungstabs nach Herstellerangabe.
Übernimmt der Pflegedienst die Mundpflege?
Ja, sie ist Teil der Grundpflege und wird im Rahmen der Pflegesachleistung erbracht. Wir inspizieren, reinigen, pflegen die Prothese, dokumentieren Auffälligkeiten und leiten Angehörige an.

Wie wir Sie in Darmstadt begleiten

In unserem Pflegedienst ist die Mundpflege fester Bestandteil jeder Grundpflege. Wir dokumentieren Befunde, melden Veränderungen an Hausarzt und Zahnarzt, unterstützen bei der Organisation des zahnärztlichen Hausbesuchs und arbeiten den Mundgesundheitsplan in die Pflegeplanung ein. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie unter häusliche Pflege in Darmstadt.

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Schlagwörter: Mundpflege · Prothesenpflege · Soorprophylaxe · Parotitisprophylaxe · Grundpflege · Mundtrockenheit · § 22a SGB V · Bettlägerigkeit

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, zahnärztliche, therapeutische oder rechtliche Beratung. Bei Auffälligkeiten im Mund wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis oder Zahnarztpraxis. Stand: September 2026.

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