
Wer in Darmstadt zum ersten Mal mit Pflege zu tun hat, steht meist nicht vor einer Frage, sondern vor zwanzig: Wer stellt den Pflegegrad fest? Wer zahlt das Pflegebett? Darf die Mutter überhaupt noch allein wohnen? Und wen ruft man eigentlich zuerst an? In unserem Pflegedienst erleben wir fast täglich, dass Angehörige wochenlang im Internet suchen, obwohl es in Darmstadt eine Stelle gibt, deren einzige Aufgabe genau diese Fragen sind – kostenlos, neutral und ohne Verkaufsinteresse.
Dieser Beitrag zeigt, welche Beratungsstellen es in Darmstadt und im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt, was gesetzlich dahintersteht und – vor allem – welche Stelle für welches Anliegen die richtige ist. Wir schreiben das bewusst als Pflegedienst, der von keiner dieser Stellen etwas hat: Eine gute unabhängige Beratung am Anfang erspart Familien Fehlentscheidungen, die wir später mühsam korrigieren müssten.

Warum es Pflegestützpunkte überhaupt gibt
Pflegestützpunkte sind kein freiwilliges Angebot einer Kommune, sondern gesetzlich vorgesehen. § 7c SGB XI verpflichtet Pflege- und Krankenkassen, gemeinsam mit den Kommunen wohnortnahe Anlaufstellen einzurichten, wenn das jeweilige Bundesland das bestimmt. Hessen hat das getan: In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es einen Pflegestützpunkt. Die Beratung dort ist unabhängig von den Kostenträgern – das Gesetz verlangt ausdrücklich, dass die Unabhängigkeit gewährleistet ist.
Das ist der entscheidende Unterschied zu allen anderen Stellen, die Sie ansprechen könnten: Eine Pflegekasse hat ein wirtschaftliches Interesse, ein Pflegeheim hat freie Plätze, ein Pflegedienst – auch wir – möchte Klientinnen und Klienten gewinnen. Der Pflegestützpunkt hat keines davon. Er soll den Weg zeigen, nicht ein Produkt.
Pflegestützpunkt Darmstadt: Adresse, Kontakt, Erreichbarkeit
Der Pflegestützpunkt der Stadt Darmstadt wird in gemeinsamer Trägerschaft der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (vertreten durch die BKK Linde) betrieben. Er ist an das Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Altenhilfe, angebunden.
- Adresse: Stadthaus Frankfurter Straße, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt (Haltestelle Rhönring)
- Telefon: (06151) 13-4256, 13-4257, 13-4258 oder 13-4259
- E-Mail: pflegestuetzpunkt@darmstadt.de
- Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr (Stand September 2026; aktuelle Zeiten auf der Website der Stadt Darmstadt)
- Hausbesuche: bei Bedarf kommt die Beratung zu Ihnen nach Hause
Nach eigener Beschreibung ist der Stützpunkt „erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung“: Er informiert zu Sozialleistungen und Hilfsangeboten, koordiniert pflegerische und soziale Hilfen und arbeitet mit Diensten der Altenhilfe zusammen. Zusätzlich laufen über den Pflegestützpunkt zwei Entlastungsangebote speziell für pflegende Angehörige: eine kostenfreie Telefonberatung unter psychologischer Leitung („Zeit für dich“) und ein Gesprächskreis für Angehörige chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen. Beides ist nach unserer Erfahrung wenig bekannt – und genau das, was viele Angehörige nach Monaten der Pflege brauchen.
Im selben Gebäude sitzt die Servicestelle Soziales und Beratung (SuB) der Stadt mit der Beratung für Ältere, erreichbar Montag bis Donnerstag 9 bis 14 Uhr und Freitag 9 bis 12 Uhr (sub-beratung@darmstadt.de). Dort ist die Wohnberatung angesiedelt: Erstberatung zu Wohnraumanpassung, Tipps zur barrierefreien Gestaltung und Sturzprävention, Informationen zu Hilfsmitteln, Umbaumaßnahmen und deren Finanzierung. Wer über Badumbau oder Treppenlift nachdenkt, sollte diesen Termin vor dem Handwerker legen – wie der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von bis zu 4.180 Euro funktioniert, haben wir separat beschrieben.
Pflegestützpunkt Darmstadt-Dieburg: für Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt und Co.
Wer außerhalb der Stadtgrenze wohnt, ist beim Pflegestützpunkt des Landkreises richtig. Er wird vom Landkreis Darmstadt-Dieburg gemeinsam mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (vertreten durch Barmer und BKK Linde) getragen.
- Zentrale Rufnummer: 06151 881-5080, E-Mail pflegestuetzpunkt@ladadi.de
- Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 14 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr
- Offene Sprechstunde ohne Termin („LaDaDi vor Ort“), jeweils 9 bis 12 Uhr: Weiterstadt (Loop5, Gutenbergstraße 5) am 1. Donnerstag im Monat, Ober-Ramstadt (Darmstädter Straße 66–68) am 2. Donnerstag, Pfungstadt (Mühlstraße 14) am 3. Donnerstag, Kreishaus Dieburg (Albinistraße 23) am 4. Donnerstag
- Beratung persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Video; auf Wunsch Hausbesuch (Stand des Flyers: April 2026)
Wichtig für die Zuständigkeit: Es zählt der Wohnort der pflegebedürftigen Person, nicht der Wohnort der Angehörigen. Wenn Sie in Darmstadt leben, Ihr Vater aber in Griesheim, ist der Landkreis-Stützpunkt zuständig.
Ihr Anspruch auf Pflegeberatung: was § 7a SGB XI wirklich sagt
Viele Familien glauben, Beratung stehe ihnen erst zu, wenn ein Pflegegrad bewilligt ist. Das ist falsch. § 7a SGB XI gibt jedem, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält, einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung – und ausdrücklich auch dann, wenn erst ein Antrag gestellt wurde und erkennbar Beratungsbedarf besteht. Auf Wunsch wird die Beratung gegenüber Angehörigen geführt und findet zu Hause statt.
Kern der Pflegeberatung ist der Versorgungsplan: Der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin erfasst systematisch, welche Hilfe nötig ist, stellt die passenden Leistungen zusammen, wirkt auf deren Genehmigung hin und passt den Plan an, wenn sich die Lage ändert. Das ist deutlich mehr als eine Auskunft am Telefon – es ist Fallbegleitung.
Ergänzend verpflichtet § 7b SGB XI die Pflegekasse, unmittelbar nach dem ersten Leistungsantrag entweder einen konkreten Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen, den Sie bei einer unabhängigen Stelle einlösen können. Wenn Ihre Kasse das nach dem Antrag auf einen Pflegegrad nicht von sich aus tut: Fragen Sie danach. Sie haben ein Recht darauf.
Welche Stelle wann? Eine einfache Entscheidungsregel
Aus unserer Erfahrung verlieren Familien Zeit, weil sie die falsche Stelle für ihr Anliegen anrufen. Diese Regel hilft:
- Sie wissen noch gar nicht, was Sie brauchen (Orientierung, „wo fange ich an?“): Pflegestützpunkt Darmstadt oder Darmstadt-Dieburg.
- Es geht um eine konkrete Leistung Ihrer Kasse (Antrag, Bescheid, Widerspruch, Kombinationsleistung): Pflegeberatung der eigenen Pflegekasse – die Kasse muss Ihnen nach § 7a eine Beraterin oder einen Berater benennen.
- Die pflegebedürftige Person ist privat versichert: compass private pflegeberatung, kostenfreie Rufnummer 0800 101 88 00 (Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 16 Uhr), auf Wunsch als Hausbesuch. Die Pflegestützpunkte in Hessen verweisen Privatversicherte ausdrücklich dorthin.
- Sie beziehen bereits Pflegegeld und pflegen selbst: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist Pflicht – halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich möglich. Er findet zu Hause statt und schaut auf die praktische Pflege, nicht auf Formulare. Das übernehmen zugelassene Pflegedienste wie wir.
- Sie wollen Handgriffe lernen (Lagern, Transfer, Umgang mit Demenz): Pflegekurs für Angehörige nach § 45 SGB XI – die Pflegekassen müssen ihn unentgeltlich anbieten, auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.
- Die Wohnung ist das Problem (Treppe, Bad, Sturzgefahr): Wohnberatung der Servicestelle Soziales und Beratung.
- Jemand liegt gerade im Krankenhaus: Sozialdienst der Klinik – nicht erst nach der Entlassung anrufen.
Eine zweite Regel, die wir Angehörigen mitgeben: Wenn eine Stelle Ihnen Produkte, Verträge oder eine bestimmte Einrichtung nahelegt, ohne Alternativen zu nennen, holen Sie sich eine zweite Meinung beim Pflegestützpunkt. Das gilt ausdrücklich auch, wenn wir es sind.
Der Sozialdienst im Klinikum Darmstadt: die meist übersehene Beratung
Die häufigste Pflegesituation beginnt nicht zu Hause, sondern auf einer Station. Das Beratungsteam des Krankenhaussozialdienstes im Klinikum Darmstadt steht Patientinnen, Patienten und Angehörigen für alle Fragen zur Zeit nach der Entlassung zur Verfügung: Reha, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel, ambulante Versorgung oder Heimplatz. Die Teamassistenz ist unter 06151 107-4642 erreichbar; die Kolleginnen und Kollegen der Pflegeüberleitung sind für alle Stationen zuständig.
Unser Rat: Melden Sie sich beim Sozialdienst, sobald absehbar ist, dass die Person nicht in den Zustand vor der Einweisung zurückkehrt. Wer erst am Entlasstag fragt, bekommt oft nur die Lösung, die an diesem Tag verfügbar ist. Was in der Pflegeüberleitung aus dem Krankenhaus konkret passiert, haben wir in einem eigenen Beitrag beschrieben.
Ein typischer erster Anruf – und was danach passiert
So läuft es nach unserer Erfahrung häufig: Eine Tochter ruft an, weil die Mutter nach einem Sturz nicht mehr allein aus dem Bett kommt. Es gibt keinen Pflegegrad, keine Hilfsmittel, und die Tochter arbeitet Vollzeit. Beim Pflegestützpunkt bekommt sie in einem Gespräch von etwa einer Stunde drei Dinge: erstens die Klarheit, dass zuerst der Pflegegrad-Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird (formlos, telefonisch reicht), zweitens die Information, dass Pflegehilfsmittel und ein Pflegebett unabhängig davon über die Krankenkasse per Rezept laufen können, drittens Adressen von Pflegediensten und Tagespflegen im Stadtteil – ohne Empfehlung für einen bestimmten.
Drei Wochen später hat der Medizinische Dienst begutachtet, Pflegegrad 2 ist bewilligt, und die Tochter entscheidet zwischen Pflegegeld (347 Euro monatlich bei Pflegegrad 2) und Sachleistung durch einen Pflegedienst. Erst jetzt kommen wir ins Spiel. Der Pflegestützpunkt bleibt trotzdem Ansprechpartner – etwa wenn später der Entlastungsbetrag von 131 Euro nicht abgerufen wird oder eine Höherstufung ansteht.
Was Sie zum Beratungsgespräch mitbringen
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Typische Stolpersteine, die wir immer wieder sehen
„Ich frage erst, wenn der Pflegegrad da ist.“ Genau umgekehrt: Vor dem Antrag beraten lassen, dann läuft die Begutachtung besser vorbereitet.
Beratung mit Vertrieb verwechseln. Manche Anbieter nennen ihre Verkaufsgespräche „Pflegeberatung“. Die echte Pflegeberatung nach § 7a ist trägerneutral und kostet nichts.
Den Beratungsbesuch als Kontrolle empfinden. Der Besuch nach § 37 Abs. 3 ist keine Prüfung, ob Sie gut pflegen. Nach dem Gesetz soll er unter anderem auf den Pflegestützpunkt, die Pflegeberatung und Pflegekurse hinweisen – er ist also selbst eine Brücke zu weiterer Hilfe.
Angehörige vergessen sich selbst. Die Telefonzeit „Zeit für dich“ und der Gesprächskreis beim Pflegestützpunkt Darmstadt sind Angebote für Sie, nicht für die pflegebedürftige Person. Wer sie nutzt, hält länger durch.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Darmstadt
Ist die Beratung im Pflegestützpunkt Darmstadt wirklich kostenlos?
Brauche ich einen Termin?
Kommt die Beratung auch nach Hause?
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestützpunkt und Pflegeberatung der Kasse?
Wir sind privat versichert – wohin?
Ersetzt der Pflegestützpunkt den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3?
Wer ist zuständig, wenn mein Vater im Landkreis wohnt und ich in Darmstadt?
Wie wir Sie in Darmstadt begleiten
Wir sind ein ambulanter Pflegedienst, keine neutrale Beratungsstelle – das sagen wir offen. Was wir tun: Wir führen Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 durch, unterstützen bei Pflegegrad-Anträgen mit unserer pflegefachlichen Einschätzung, arbeiten mit dem Sozialdienst der Kliniken bei der Überleitung zusammen und übernehmen Grund- und Behandlungspflege zu Hause. Einen Überblick gibt unsere Seite zu häuslicher Pflege in Darmstadt und unseren Leistungen. Wenn Sie nach dem Gespräch im Pflegestützpunkt einen Pflegedienst suchen, hilft unser Beitrag zur Auswahl eines Pflegedienstes in Darmstadt – mit Kriterien, die für jeden Anbieter gelten.
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Schlagwörter: Pflegestützpunkt Darmstadt · Pflegeberatung Darmstadt · Pflegestützpunkt Südhessen · Pflegeberatung § 7a SGB XI · Beratungsstelle Pflege · Pflegeberatung kostenlos · Darmstadt-Dieburg
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder rechtliche Beratung. Kontaktdaten und Sprechzeiten wurden im September 2026 auf den offiziellen Websites geprüft, können sich aber ändern. Stand: September 2026.
